Spielen ist erst ab 18 Jahren erlaubt, und Einzahlungslimits, Verlustlimits, Sitzungszeitlimits, Selbstausschluss und Bedenkzeit liegen in jedem Konto bereit.
Wenn du kurz vor dem ersten Einsatz stehst und wissen willst, wer hinter dem Angebot steht.
Hier siehst du, welches Werkzeug welchen Teil deines Spiels begrenzt und wann du es einschaltest.
Danach weißt du, wie du im Konto ein Limit festlegst und prüfst, ob es greift.
Ab dem Moment, in dem du merkst, dass du das Spielen nicht mehr im Griff hast.
Wer diese Zeichen früh bemerkt, kann noch gegensteuern. Ein Limit oder eine kurze Pause ist der erste Schritt, und beides lässt sich im Konto leichter setzen, solange das Spielen noch Spaß macht.
Prüfe ehrlich, ob dir davon etwas bekannt vorkommt.
Ohne Nachweis kein Geld. Bei der Anmeldung gilt das Mindestalter von 18 Jahren, und die Identität wird per Lichtbildausweis geprüft. Eine erste Auszahlung ist erst möglich, wenn diese Unterlagen vollständig vorliegen.
Vor der Einrichtung offen, danach zu. Auf dem Familienrechner oder am Handy lässt sich eine Sperrsoftware für Glücksspielseiten einrichten, ohne einzelne Anbieter zu nennen. Danach bleibt der Zugang zu diesen Seiten gesperrt, auch wenn jemand den Namen kennt.
Ein Gespräch statt Kontrolle. Ein ruhiges Gespräch ohne Vorwürfe öffnet mehr als Kontrolle, und die Glücksspielsucht-Hotline der Medizinischen Universität Wien unter 0800 20 5242 berät auch Angehörige. Spielsuchthilfe Wien ist seit 1982 für Betroffene und Familien in ganz Österreich da, telefonisch unter (01) 544 13 57.
Ein paar Tage Ruhe. Diese Sperre im Konto legst du für Stunden oder wenige Tage an, und in dieser Zeit ruht dein Zugang. Zum Starten wählst du die Dauer im Konto; spielst du anschließend weiter, ist das eine bewusste Entscheidung.
Schluss für längere Zeit. Hier sperrst du den Zugang für einen längeren Zeitraum, und eine vorzeitige Aufhebung ist nicht vorgesehen. Diese Sperre setzt du im Konto, sie gilt für alle Spiele; ein Spielen ist erst nach Ablauf wieder möglich.
Ohne Register, mit Plan. In Österreich gibt es kein zentrales Sperrregister, deshalb ist dein Konto der Ort für den Selbstausschluss. Wende dich zusätzlich an die Beratungsstellen, die das Bundesministerium für Finanzen je Bundesland auflistet.
Diese sechs Antworten klären Grenzen, Auszeit und Hilfe, bevor du etwas festlegst.
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